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Die Rohstoffhandelsbranche und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die Rohstoffhandelsbranche und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Raphael Jenny
STSA - Legal and Political Affairs Officer
15 mars 2021, 0h01
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Menschenrechte sind essentiell, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Im Jahr 2015 trafen sich 170 Staats- und Regierungschefs der Welt auf dem Gipfel der Vereinten Nationen (UN) für nachhaltige Entwicklung in New York, um die Agenda 2030 zu verabschieden. Die Agenda umfasst ein breites Set von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) und 167 Zielvorgaben, die als breiter Rahmen dienen, um die globale und nationale Entwicklung in den nächsten 15 Jahren zu steuern. Die SDGs und die 2030-Agenda stellen einen transformativen Entwicklungsrahmen dar, welcher auf den Menschenrechten basiert. Dies bedeutet, dass sich die Prinzipien und Standards der Menschenrechte in einer ambitionierten globalen Entwicklungsagenda widerspiegeln.

Bereits 2008 schlug der UN-Sonderbeauftragte John Ruggie dem UN-Menschenrechtsrat (UNHRC) ein Rahmenwerk vor, das den grundlegenden Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und Menschenrechten thematisiert. Das Rahmenwerk, das in die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) überführt und im Juni 2011 vom UNHRC verabschiedet wurde, definiert was Regierungen und Unternehmen tun sollten, um negative Auswirkungen von Unternehmen auf die Menschenrechte zu verhindern und abzumildern. Die UNGPs umfassen alle international anerkannten Rechte und gelten für alle Staaten und Wirtschaftsunternehmen gleichermassen.

Die UNGPs, mittlerweile auch in den SDGs verankert, entstanden als Folge und auf der Grundlage der Erfahrungen von zwei Jahrzehnten Globalisierung, die durch eine zunehmende Fragmentierung der Produktionsprozesse (und –orte) von Unternehmen über mehrere Sektoren und Länder hinweg charakterisiert ist. Ebenfalls gekennzeichnet durch die Entwicklung komplexer und langer globaler Lieferketten sowie eine wachsende Zahl von Menschen, die in diesen Handelsketten beschäftigt sind. Die Zunahme des globalen Handels hat den Lebensstandard für viele Menschen auf der Welt verbessert und die Armut verringert. Gleichzeitig wurden aber auch viele von den Vorteilen der Entwicklung abgeschnitten und waren Teil von Menschenrechtsverletzungen, so unter anderem durch die Auswirkungen des Anbaus, der Ernte oder der Gewinnung von Rohstoffen.

In der Schweiz wurde das globale Engagement in den 2017 lancierten und 2020 aktualisierten Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UNGPs übersetzt. Der NAP führt die Position und Erwartungen des Bundesrates gegenüber Wirtschaftsunternehmen aus und zielt darauf ab, den Schutz der Menschenrechte im Kontext wirtschaftlicher Aktivitäten zu verbessern. Im Rahmen des NAP und seiner Zielsetzung eine Orientierungshilfe für hiesige Unternehmen zu sein, wurde 2018 weltweit erstmals ein Branchenleitfaden zur Umsetzung der UNGPs speziell für die Rohstoffhandelsbranche ausgearbeitet. Der Leitfaden, der gemeinsam vom Schweizer Verein des Rohstoffhandels und des Schiffstransportes (STSA), den hier angesiedelten Rohstoffhandelsunternehmen, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie den Bundes- und kantonalen Behörden entwickelt wurde, bedeutet ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung und Einhaltung von Menschenrechten im Rohstoffhandel. Der Leitfaden liefert Analysen und Beispiele, die für die Anwendung der UNGPs auf den spezifischen Kontext des Rohstoffhandels relevant sind.

In Anbetracht der anhaltenden Herausforderungen im Umsetzungsprozess der UNGPs setzen sich die STSA und seine Mitglieder dafür ein, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und -prozesse weiter zu verbessern und zu stärken - mit einem besonderen Fokus auf die Besonderheiten und Herausforderungen, die mit den Risiken im Rohstoffhandel verbunden sind. Während der Diskurs mit der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und den Behörden fortgesetzt wird, hat die Branche unter der Schirmherrschaft der STSA Arbeitsgruppen gebildet, die sich auf gegenseitiges Lernen und die Etablierung von „Best Practices“ in menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung und -prozesse konzentrieren. Dazu gehört auch die anstehende Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags als Folge der Volksabstimmung zur Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ im November 2020, welcher umfassende Berichterstattungspflichten über nichtfinanzielle Belange vorsieht sowie spezifische Sorgfaltspflichten bei der Verwendung von und dem Handel mit Konfliktmineralien sowie zur Verhinderung von Kinderarbeit.